"Aufhebung der Pflicht zur Meldung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII im Kontext von ärztlich oder behördlich eingestuften Verdachts- oder Erkrankungsfällen Covid -19 (Corona) gegenüber dem Landesjugendamt
..., die im Betreff genannte, speziell auf Corona bezogene Meldepflicht an das Niedersächsische Landesjugendamt entfällt ab sofort. Im Februar 2020 erfolgte im Rahmen der Entwicklungen der Covid-19-(Corona)-Pandemie eine Ausdifferenzierung der gesetzlichen Meldepflichten der Träger gegenüber dem Nds. Landesjugendamt. In diesem Zusammenhang wurde ein spezifizierter Meldebogen für Meldungen im Kontext von Covid-19 (Corona) entwickelt, dessen Nutzung nun nicht mehr notwendig ist.
Die übrigen gesetzlichen Meldepflichten des Trägers gem. § 47 SGB VIII, z. B. bei Entwicklungen und Ereignisse, die das Kindeswohl gefährden, bleiben selbstverständlich weiterhin bestehen.
Für Fragen während der Betriebsführung stehen Ihnen die für sie jeweils zuständigen Mitarbeiter*innen des Landesjugendamtes zur Verfügung. ..."