#BeiratVpk

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Wichtiges Organ des Verbandes

Der Beirat ist ein beratendes Gremium, dem die unparteiische und unvoreingenommene Bewertung eines Sachverhaltes obliegt. 

Der Beirat ist eine Gruppe von Personen, die beraten. Ihre Aufgabe ist es, eine neutrale und faire Meinung zu einem Thema abzugeben.

Der Beirat des VPK-Landesverband Niedersachsen e.V. besteht aus mindestens drei und maximal acht Mitgliedern. Soweit regionale Arbeitskreise gemäß § 13 Abs. 2 gebildet wurden, sind deren Vorsitzende oder SprecherInnen stets auch Mitglieder des Beirates. Weitere Mitglieder können auf Grundlage ihrer fachlichen Kompetenz von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Die gewählten Mitglieder bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt oder die Mitgliederversammlung beschließt, die Position nicht neu zu besetzen. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, kann die Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit ein Ersatzmitglied wählen oder die Position unbesetzt lassen.

Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig Mitglied des Beirates sein. Sie dürfen jedoch an den Sitzungen des Beirates teilnehmen, sofern der Beirat ihre Teilnahme zu einzelnen Tagesordnungspunkten nicht ausschließt. Der Beirat tritt nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr, zusammen.

Vorrangiges Ziel ist die Förderung des Austausches zwischen dem Landesvorstand und den Trägern in den Regionen. Zudem kann der Beirat Fachthemen aufgreifen und dem Vorstand zur Beratung vorschlagen. Er berät den Vorstand des VPK-Landesverband Niedersachsen e.V. auch bei der Beurteilung der Frage, ob ein Mitglied gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Selbstverpflichtungserklärung des Verbandes verstoßen haben könnte, und gibt eine entsprechende Empfehlung ab. Dabei soll dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit zur Anhörung gegeben werden. In diesen Angelegenheiten kann sich der Beirat zudem Stellungnahmen von externen Sachverständigen einholen.

Der Beirat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung und nimmt seine Aufgaben nach deren Bestimmungen wahr. In der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet er vertrauensvoll mit den Organen des VPK-Landesverband Niedersachsen e.V. zusammen, um das Wohl des Verbandes zu fördern.

Der Beirat des VPK-Landesverband Niedersachsen e.V. besteht aus mindestens drei und höchstens acht Personen. Wenn es regionale Gruppen gibt, sind deren Vorsitzende oder Sprecher auch immer Mitglieder des Beirats. Weitere Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben für vier Jahre im Amt, können aber wieder gewählt werden. Wenn ein Mitglied vorzeitig geht, kann die Mitgliederversammlung einen Ersatz wählen oder die Stelle unbesetzt lassen.

Vorstandsmitglieder können nicht im Beirat sein, dürfen aber an den Sitzungen teilnehmen, wenn der Beirat zustimmt. Der Beirat trifft sich nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr.

Das Hauptziel des Beirats ist es, den Austausch zwischen dem Landesvorstand und den Trägern in den Regionen zu fördern. Der Beirat kann auch Themen ansprechen und dem Vorstand Vorschläge machen. Wenn ein Mitglied gegen Gesetze oder die Regeln des Verbandes verstoßen hat, hilft der Beirat dem Vorstand, dies zu beurteilen und gibt eine Empfehlung ab. Das betroffene Mitglied kann sich dazu äußern. Der Beirat kann auch Experten zu Rate ziehen.

Der Beirat erstellt eine eigene Arbeitsordnung und arbeitet eng mit den anderen Gremien des Verbandes zusammen, um das Wohl des Verbandes zu fördern.