#HerzlichWillkommen

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Aufnahmeverfahren VPK Niedersachsen e.V.

Wie werde ich Mitglied?!

Wenn Sie Mitglied im VPK Niedersachsen e.V. werden möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie zum Aufnahmeprozedere beziehungsweise zu unseren Strukturen und Leistungen. 

 

Für eine Aufnahme müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen: 

1.          Gültige Betriebserlaubnis
2.          Beitrittserklärung 
3.          Selbstverpflichtungserklärung
4.          Leistungsangebot (-e)
5.          Entgeltvereinbarung
6.          Datenerhebungsbogen
7.          Schutzkonzept

Liegen alle oben aufgeführten Unterlagen vor, findet ein persönlicher Aufnahmebesuch in der Einrichtung statt, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und offene Fragen klären können. Der Vorstand entscheidet dann im Anschluss per Beschluss über die Aufnahme.

 

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund begrenzter Kapazitäten derzeit keine Gründungsberatung, einschließlich Entgeltberatung und Leistungsangebots-Check, für Nicht-Mitglieder anbieten.

Zum Downloadbereich

Angebot: Gründungs-Sprechstunde

Online-Sprechstunde für Träger und Trägerinnen in Gründung. 

Wir beantworten einmal monatlich Ihre Fragen rund um das Thema Neugründung und bieten eine Plattform für den Austausch mit anderen Gründer:innen an. 

Zur Gründungs-Sprechstunde

Wichtige Hinweise rund um das Betriebserlaubnisverfahren

Link zum Niedersächsischen Landesjugendamt (NLJA).

Hier finden Sie aktuelle Hinweise, Orientierungshilfen (Partizipation, UMA, Konzept zum Schutz vor Gewalt, Weiterqualifizierung, etc.), Merkkblätter, Anträge sowie Zuständigkeiten.
Ein regelmäßiger Blick auf diese Seite, ist für Träger und Trägerinnen von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, empfehlenswert. 

zu den Hinweisen des NLJA