Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vor dem 1. April, bei Vorstandswechsel binnen drei Monaten oder bei Verbandsinteresse einzuberufen. Sie entscheidet über Berichte, Entlastung und Wahlen des Vorstands, Haushaltsplan, Mitgliedsbeiträge und weitere verbandsspezifische Themen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand oder ein Viertel der Mitglieder dies beantragen. Sie muss innerhalb von acht Wochen stattfinden. Die Tagesordnung wird vom Vorstand erstellt, Mitglieder können bis eine Woche vorher Ergänzungen beantragen. Änderungen zu Beginn der Versammlung sind möglich, über spätere Anträge entscheidet die Versammlung. Abstimmungen erfolgen per Handzeichen, auf Antrag von fünf Mitgliedern geheim.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr vor dem 1. April statt. Wenn es einen Vorstandswechsel gibt, muss sie innerhalb von drei Monaten stattfinden. Auch bei besonderen Themen für den Verband kann eine Versammlung einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Berichte, die Entlastung und Wahl des Vorstands, den Haushaltsplan, Mitgliedsbeiträge und andere Themen des Verbandes.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand oder ein Viertel der Mitglieder dies beantragt. Sie muss innerhalb von acht Wochen stattfinden.
Der Vorstand erstellt die Tagesordnung. Mitglieder können bis eine Woche vorher Ergänzungen vorschlagen. Änderungen zu Beginn der Versammlung sind möglich. Später eingereichte Anträge werden von der Versammlung entschieden.
Abstimmungen werden mit Handzeichen durchgeführt. Wenn fünf Mitglieder es beantragen, können die Abstimmungen geheim sein.
Enthaltungen zählen als Nein-Stimmen. Wenn gleich viele Ja- und Nein-Stimmen abgegeben werden, wird der Antrag abgelehnt.