#KurzGefragtKlarGeantwortet

Kurz gefragt - klar geantwortet

Hier finden sich Antworten auf häufige Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten, rechtlichen Grundlagen und praktischen Angeboten in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Unser FAQ richtet sich von Fachkräften und Träger:innen über Schüler:innen und Studierende bis hin zu Eltern und Ratsuchenden. Darüber hinaus bieten wir Informationen zu Berufseinstieg, Qualifizierungsmöglichkeiten und Weiterbildungen in diesem Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu verschiedenen Themen wie Unterstützungsmöglichkeiten, rechtlichen Grundlagen und praktischen Angeboten in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Unsere FAQ richtet sich an alle Interessierten, einschließlich Fachkräften, Träger:innen, Schüler:innen, Studierenden, Eltern und Ratsuchenden.

Themen im Überblick:

  • Unterstützungsmöglichkeiten: Welche Hilfe gibt es in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe?
  • Rechtliche Grundlagen: Was müssen Fachkräfte und Träger:innen wissen?
  • Berufseinstieg: Wie starte ich meine Karriere in der Sozialarbeit?
  • Qualifizierung & Weiterbildung: Welche Angebote gibt es für berufliche Weiterentwicklung?
  • Chancen und Perspektiven: Welche beruflichen Möglichkeiten bieten soziale Berufe?

Erfahren Sie mehr über die Anforderungen und Chancen in sozialen Berufen und entdecken Sie Wege zur fachlichen Weiterentwicklung und beruflichen Entfaltung.

Die heutigen Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers umfassen die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern. Mehr zur Ausbildung findet sich auf den folgenden Seiten:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Quereinstieg in der Kinder-, Jugend und Sozialhilfe. Die folgenden Seiten liefern hilfreiche Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

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Der Fachkräftemangel in der stationären Kinder- und Jugendhilfe stellt eine große Herausforderung dar. Niedersachsen reagiert darauf mit einem neuen Weiterqualifizierungsangebot: In Kooperation mit Hochschulen, Fachschulen und dem Sozialministerium entwickelt das Landesjugendamt praxisnahe Modulkurse für Quereinsteigende mit fachnahen Abschlüssen. Diese ermöglichen eine berufsbegleitende Qualifizierung bereits ab Tätigkeitsbeginn. Der Start der Kurse ist für das kommende Jahr geplant, weitere Details folgen im Newsletter.

Es gibt nicht genug Fachkräfte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Das ist ein großes Problem. In Niedersachsen gibt es jetzt eine neue Möglichkeit, sich weiterzubilden:

Das Landesjugendamt arbeitet mit Hochschulen, Fachschulen und dem Sozialministerium zusammen. Sie bieten Kurse an, die für Quereinsteiger mit ähnlichen Abschlüssen gedacht sind. Diese Kurse sind praktisch und können während der Arbeit gemacht werden.

Die Kurse starten nächstes Jahr. Weitere Infos kommen im Newsletter.

Hier geht es zum Link

Der VPK Niedersachsen e.V. hat eine eigene Jobbörse. In diser findest du nicht nur attraktive Job-Angebote, sondern auch Informationen zu den vielen verschiedenen Einrichtung und deren Standorten: 

Der VPK Niedersachsen e.V. hat eine eigene Jobbörse. Dort findest du viele interessante Job-Angebote. Du kannst auch Informationen über die verschiedenen Einrichtungen und ihre Standorte sehen.

Hier geht es zur Jobbörse:
Jobbörse des VPK Niedersachsen

Die Datenbank JuNi (Jugendhilfeportal Nidersachsen) ermöglicht den Entgeltvergleich in der stationären Kinder- und Jugendhilfe:

Anlauf- und Beratungsstellen in Niedersachsen, die helfen, wenn Kinder und Jugendliche in akuter Gefahr sind – über 200 Kinderschutzeinrichtungen und deren Angebote.

Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen:

  • Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen | Die LJS arbeitet zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes

Für medizinisches Fachpersonal, Angehörige der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichte gibt es eine bundesweite, kostenfreie und 24 Stunden erreichbare telefonische Beratungsstelle bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.

Bundesweit gibt es 32 Kinderschutz-Zentren, die als Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche und Familien dienen. Dazu gehören Fälle von sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt sowie emotionaler Vernachlässigung: 

Krisentelefone & Anlaufstellen in Notlagen: 

 

Landkarte der  Kinderbeauftragten auf Landesebene:

Vom Land Niedersachsen geförderten Ombudsstellen (Eine Ombudsstelle berät und unterstützt junge Menschen und Familien unabhängig bei Konflikten mit dem Jugendamt oder anderen sozialen Einrichtungen):

Das Kinder-Ministerium ist eine Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die speziell für Kinder gemacht ist. Ihr Ziel ist es, Kindern ihre Rechte und wichtige gesellschaftliche Themen kindgerecht zu erklären:

unicef:

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend:

Der VPK Niedersachsen e.V. bietet eine Mischung aus Online- und Präsenzveranstaltungen an, die sowohl bekannte Inhalte vertiefen als auch neue Impulse setzen. Detaillierte Informationen sowie zusätzliche Kursangebote finden sich auf der Homepage. Da wir flexibel und individuell auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder eingehen möchten, ergänzen wir unser Fortbildungsangebot fortlaufend – auch während des laufenden Jahres:

  • https://events.vpk-nds.de/webportal/events/overview?MANDANT_KEY=8182ec1745710588360ac9ddeaad7e6b&SINGLEPAGE=1

Das Gehalt von Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen ist stark abhängig von der Art der Tätigkeit, dem Einsatzbereich, der Erfahrung, der Betriebszugehörigkeit und der Arbeitszeitgestaltung. Besonders Schichtarbeit und die Arbeit in speziellen Bereichen (z. B. Jugendhilfe) können zu höheren Gehältern führen. Darüber hinaus bieten Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine solide Grundlage für die Gehaltsentwicklung und garantieren eine faire und transparente Bezahlung.

Im sozialen Bereich gibt es eine Vielzahl von Studienangeboten, die verschiedene Aspekte der sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik und der sozialen Organisationen abdecken:

  • https://www.hochschulkompass.de/home.html
  • https://www.studycheck.de/studium/soziale-arbeit/studiengaenge

Das niedersächsische Landesamt für Jugend  und Familie hat eine Liste als Orientierung für die Fachkräftediskussion. Grundsätzlich ist diese Frage im SGB VIII nicht eindeutig geklärt und hängt auch sehr vom eigenen Leistungsangebot ab:

Der Begriff „junge Menschen“ umfasst nicht nur Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendliche (14 bis 18 Jahre), sondern auch junge Volljährige (18 bis 27 Jahre). 

Das SGB VIII richtet sich nicht nur an Minderjährige, sondern auch an junge Erwachsene, die Unterstützung beim Übergang in ein selbstständiges Leben brauchen. 

Inklusive Formulierung 

„Junge Menschen“ betont die individuelle Entwicklungsphase, statt sich strikt an Altersgrenzen zu orientieren. 

Es signalisiert, dass Hilfen nicht abrupt mit 18 enden, sondern je nach Bedarf auch für junge Volljährige weitergehen können (z. B. Hilfe zur Verselbstständigung). 

Anpassung an die Praxis 

Viele Unterstützungsangebote der Jugendhilfe betreffen nicht nur Kinder, sondern auch junge Erwachsene, z. B. im Bereich der Eingliederungshilfe oder Hilfen zur Erziehung. 

Besonders in schwierigen Lebenslagen (z. B. für Careleaver, also junge Menschen, die aus der Jugendhilfe kommen) sind Hilfen über 18 hinaus notwendig. 

Beispiel aus dem Gesetz 

In § 1 Abs. 1 SGB VIII heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ 

Hier wird bewusst nicht nur von Kindern und Jugendlichen gesprochen, sondern von „jungen Menschen“, um auch junge Erwachsene einzuschließen. 

Der AG VPK ist ein eigenständiger Arbeitgeberverband privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Zugehörigkeit zu einem zuständigen Landesverband, wie zum Biepsiel den VPK Niedersachsen e.V. Der AG VPK bietet ein eigenes Tarifwerk, Seminare und Weiterbildungen zu arbeitsrechtlichen Themen sowie arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung an. Der VPK Niedersachsen e.V. vermittelt auf Nachfrage gerne an die Ansprechpersonen: 

Der VPK Bundesverband ist ein bundesweit agierende Dachverband für Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Der VPK Niedersachsen e.V. ist Mitglied des Bundesverbandes. Dieser vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf politischer Ebene, unterstützt bei fachlichen und rechtlichen Fragen, setzt sich für hohe Qualitätsstandards in der sozialen Arbeit ein, fördert den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und engagiert sich in der Öffentlichkeitsarbeit, um die Bedeutung privater Träger hervorzuheben:

Eine Übersicht der einzelnen VPK Landesverbände: 

Der Niedersächsische Rahmenvertrag regelt die Hilfen zur Erziehung und legt die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern sozialer Dienstleistungen und den Trägern öffentlicher und privater Hilfsangebote fest. Er sorgt für eine standardisierte Durchführung von Hilfen zur Erziehung, definiert Qualitätsstandards und regelt finanzielle sowie organisatorische Aspekte. Der Vertrag hat das Ziel, die Qualität und Effizienz der Hilfen zu sichern und eine transparente, einheitliche Grundlage für die Leistungserbringung zu bieten:

Ein Betriebserlaubnisverfahren gemäß § 45 SGB VIII ist der Prozess, durch den Anbieter:innen von Kinder- und Jugendhilfeleistungen eine Genehmigung zur Durchführung ihrer Leistungen erhalten. Dies stellt sicher, dass die Einrichtungen die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen und die Bedürfnisse der jungen Menschen gemäß den gesetzlichen Vorgaben abgedeckt werden. Die Betriebserlaubnis muss regelmäßig erneuert werden und hängt von der Erfüllung von Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen ab. Weitere Details sind hier zu finden: