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Von der Idee zur Einrichtung

Ein gut strukturiertes Leistungsangebot, eine transparente Kommunikation mit den Behörden sowie eine sorgfältige Planung der finanziellen und personellen Ressourcen sind entscheidende Erfolgsfaktoren für eine qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendhilfe. 

Ein gut organisiertes Leistungsangebot, klare Kommunikation mit den Behörden und eine sorgfältige Planung der Finanzen und des Personals sind sehr wichtig, um eine gute Kinder- und Jugendhilfe anzubieten.

Ein sorgfältig ausgearbeitetes Leistungsangebot
...ist das Herzstück einer erfolgreichen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Es bildet die Grundlage für die Betriebserlaubnis sowie für die Verhandlungen mit den Jugendämtern. Daher sollte sich jede/-r Träger:in ausreichend Zeit für die Erstellung nehmen und dabei alle wichtigen Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Kostenplanung, die Personalstruktur sowie Maßnahmen für Notfallsituationen.

Finanzielle und strukturelle Planung
Ein erfahrener Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit spezifischen Kenntnissen in der Jugendhilfe kann wertvolle Unterstützung bieten, insbesondere bei der Entgeltkalkulation und der wirtschaftlichen Planung. Die Berechnung des Personalschlüssels sowie der Qualifikationen erfolgt gemäß den Vorgaben des Landesjugendamtes. Hierfür kann das Berechnungs-Tool „BerTa“ genutzt werden. Zudem ist ein Liquiditätsnachweis erforderlich, um die Betriebserlaubnis zu erhalten. Auch Möglichkeiten der Qualifizierung für Quereinsteigende im pädagogischen Bereich sollten frühzeitig geprüft werden.

Räumliche Anforderungen und Existenzgründung
Bei der Suche nach geeigneten Immobilien müssen insbesondere Fragen zur Nutzungsänderung sowie zu brandschutzrechtlichen Vorgaben geklärt werden. Eine mögliche Unterstützung für eine Existenzgründung kann zudem über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Zusammenarbeit mit Behörden
Das Leistungsangebot eines/einer Träger:in wird vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (NLJA) gemäß § 45 ff. SGB VIII geprüft. Diese Prüfung umfasst die fachlichen Mindestanforderungen, die durch die zuständigen Sachbearbeiter:innen bewertet werden. Darüber hinaus regelt die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (LEQ) nach § 78b SGB VIII die inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Das Jugendamt verhandelt mit dem/der Träger:in unter Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine enge und gute Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und dem örtlichen Jugendamt ist daher essenziell. Zudem ist eine klare und strukturierte schriftliche Kommunikation mit den Behörden ratsam.

Ablauf des Betriebserlaubnisverfahrens
Das Verfahren kann hinsichtlich des Bearbeitungsumfangs stark variieren. Dies liegt an den unterschiedlichen Perspektiven und Zuständigkeiten der beteiligten Behörden. In der Praxis sind Beratungsfunktion und Erlaubniserteilung eng miteinander verknüpft, wodurch es für Träger:innen gelegentlich zu Unklarheiten in der Rollenzuteilung kommen kann. Während die formale Prüfung durch das NLJA auf die Einhaltung der Mindeststandards fokussiert ist, kann die Beratungsfunktion eine bedarfsgerechte Versorgung der Zielgruppe in den Mittelpunkt stellen. Um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Träger:innen ihre Anliegen klar formulieren und Änderungen im Leistungsangebot farblich hervorheben. Jede Veränderung im Leistungsangebot muss der betriebserlaubniserteilenden Behörde sowie dem örtlichen Jugendamt mitgeteilt werden. Eine Abstimmung mit diesen Stellen ist empfehlenswert, um eine einvernehmliche Umsetzung sicherzustellen. Sollte es jedoch zu Absprachen zwischen Jugendamt und NLJA kommen, haben Träger:innen das Recht, einen solchen Austausch zu untersagen.

Ein gut geplantes Leistungsangebot ist sehr wichtig für den Erfolg einer Einrichtung in der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist die Grundlage für die Betriebserlaubnis und für Gespräche mit den Jugendämtern. Deshalb sollten sich alle Träger genug Zeit nehmen, um es gut vorzubereiten. Wichtige Punkte dabei sind die Kostenplanung, die Personalstruktur und Notfallpläne.

Finanzielle und strukturelle Planung:
Ein Steuerberater, der sich mit der Jugendhilfe auskennt, kann bei der Entgeltkalkulation und der Planung der Finanzen helfen. Die Berechnung der Personalkosten und Qualifikationen muss nach den Vorgaben des Landesjugendamtes erfolgen. Dafür gibt es ein Tool namens „BerTa“. Um die Betriebserlaubnis zu bekommen, braucht man auch einen Nachweis über die Liquidität. Außerdem sollte man überlegen, wie man Quereinsteiger im pädagogischen Bereich qualifizieren kann.

Räumliche Anforderungen und Existenzgründung:
Bei der Suche nach passenden Räumen muss man klären, ob eine Nutzungsänderung notwendig ist und ob brandschutzrechtliche Vorschriften beachtet werden müssen. Es gibt auch Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit, wenn man ein Unternehmen gründen möchte.

Zusammenarbeit mit Behörden:
Das Leistungsangebot wird vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie geprüft. Dabei werden die fachlichen Anforderungen bewertet. Außerdem regelt die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (LEQ) die inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Das Jugendamt führt mit dem Träger Gespräche über die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Angebots. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und dem örtlichen Jugendamt ist sehr wichtig. Auch eine klare schriftliche Kommunikation mit den Behörden ist hilfreich.

Ablauf des Betriebserlaubnisverfahrens:
Der Ablauf für die Betriebserlaubnis kann unterschiedlich sein. Die beteiligten Behörden haben unterschiedliche Aufgaben und Sichtweisen. Manchmal gibt es Unklarheiten, weil die Beratung und die Erlaubniserteilung eng miteinander verbunden sind. Die Prüfung durch das Landesjugendamt konzentriert sich auf die Einhaltung der Mindeststandards, während die Beratung auch die passende Versorgung für die Zielgruppe berücksichtigt. Träger sollten ihre Anliegen klar formulieren und Änderungen im Leistungsangebot hervorheben. Jede Änderung muss dem Landesjugendamt und dem örtlichen Jugendamt mitgeteilt werden. Eine enge Abstimmung mit diesen Behörden ist sinnvoll, damit alles gut umgesetzt wird. Wenn es jedoch Absprachen zwischen dem Jugendamt und dem Landesjugendamt gibt, können Träger das auch ablehnen.

Merkblatt NLJA Voraussetzungen Erteilung BE