Online BuS-Schulung 2025
Seminare / Fortbildungen

Beschreibung
Beschreibung
BuS-SCHULUNG
Mit der Buchung der alternativen BuS-Betreuung kommen Sie Ihrer Verpflichtung gegenüber der BGW in diesem Zusammenhang nach.
Die alternative BuS-Betreuung besteht aus:
Das „Unternehmermodell“ für die betriebsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (BuS)
Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen können – alternativ zur Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsärzt*innen und Sicherheitsfachkräfte – an der „alternativen, bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ nach DGUV-Vorschrift 2 teilnehmen.
Eine Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines/einer Betriebsarztes/Betriebsärztin besteht laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich immer. In der alternativen bedarfsorientierten Betreuung erfolgt jedoch eine Beratung bzw. Beauftragung für konkrete Leistungen nach Bedarf.
Nach wie vor bleibt jedoch die arbeitsmedizinische Untersuchung Angelegenheit eines/einer Betriebsarztes/Betriebsärztin!
Das „Unternehmermodell“ bedeutet also:
Im Unterschied zur Regelbetreuung müssen bei diesem Modell weder Betriebsarzt oder -ärztin noch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dauerhaft vertraglich verpflichtet werden, sondern sind als kompetente Ansprechpersonen in unserem Angebot bereits enthalten.
Mit der Buchung der alternativen BuS-Betreuung kommen Sie Ihrer Verpflichtung gegenüber der BGW in diesem Zusammenhang nach.
Die alternative BuS-Betreuung besteht aus:
- einer Motivations- und Informationsschulung (BuS-Schulung) mit 6 Lehreinheiten à 45 Minuten
- dem Zugang zu unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin
- und der Bereitstellung der offiziellen BGW-Informationsunterlagen.
Das „Unternehmermodell“ für die betriebsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (BuS)
Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen können – alternativ zur Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsärzt*innen und Sicherheitsfachkräfte – an der „alternativen, bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ nach DGUV-Vorschrift 2 teilnehmen.
Eine Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines/einer Betriebsarztes/Betriebsärztin besteht laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich immer. In der alternativen bedarfsorientierten Betreuung erfolgt jedoch eine Beratung bzw. Beauftragung für konkrete Leistungen nach Bedarf.
Die interessierten Unternehmer*innen nehmen alle fünf Jahre an einer von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) standardisierten und evaluierten halbtägigen Schulung teil und sind damit in der Lage, die Anforderungen des Arbeitsschutzes selbst in der Praxis umzusetzen. Darüber hinaus haben die teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit, sich bei Bedarf weitere Informationen bzw. Beratung bei der fachkundigen Stelle zu holen, die hierfür einen Pool entsprechender Fachleute – Sicherheitsfachkräfte und Betriebsmediziner/innen – vorhält und bei Bedarf vermittelt.
Nach wie vor bleibt jedoch die arbeitsmedizinische Untersuchung Angelegenheit eines/einer Betriebsarztes/Betriebsärztin!
Das „Unternehmermodell“ bedeutet also:
Schulung (halbtägig) des/der Unternehmers/Unternehmerin über spezifische Belange von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Rechtsgrundlagen sowie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Umsetzung im eigenen Unternehmen in Kooperation mit der Fachkundigen Stelle in Fragen von Arbeits- und Gesundheitsschutz, die wiederum eine Informationsplattform bereitstellt und bei Bedarf geeignete Fachkräfte (Betriebs-/Arbeitsmediziner*innen, Sicherheitsfachkräfte) vermittelt.
Damit werden die Unternehmer*innen, Praxisinhaber, Apotheker*innen in die Lage versetzt, die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung im eigenen Unternehmen adäquat umzusetzen. Das Schulungskonzept, welches durch unsere erfahrenen Seminarleiter (Sicherheitsfachkräfte, Betriebsmediziner/innen) durchgeführt wird, soll die Verzahnung mit Elementen des Qualitätsmanagements aufzeigen und unter aktiver Einbeziehung der Teilnehmenden bedarfsorientiert weiter entwickelt werden.
Damit werden die Unternehmer*innen, Praxisinhaber, Apotheker*innen in die Lage versetzt, die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung im eigenen Unternehmen adäquat umzusetzen. Das Schulungskonzept, welches durch unsere erfahrenen Seminarleiter (Sicherheitsfachkräfte, Betriebsmediziner/innen) durchgeführt wird, soll die Verzahnung mit Elementen des Qualitätsmanagements aufzeigen und unter aktiver Einbeziehung der Teilnehmenden bedarfsorientiert weiter entwickelt werden.
Für die Umsetzung durch Dach- und Standesorganisationen, Verbände und Dienstleistungsunternehmen – in unserem Fall die busse & kleemann GbR – gehen diese einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der BGW ein, der die fachkundige Stelle verpflichtet, die Schulungen und Beratungen in der gebotenen Qualität nach den Standards der BGW durchzuführen und die teilnehmenden Unternehmer*innen an diese zu melden. Diese weisen damit die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach.
busse-kleemann.de
Erkläfilm zur Bus Schulung:
Arbeitsschutzbetreuung - bgw-online
Teilnehmendenzahl:
mind. 3
max. 12
Erkläfilm zur Bus Schulung:
Arbeitsschutzbetreuung - bgw-online
Teilnehmendenzahl:
mind. 3
max. 12