#BeratungLEQ

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Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Verhandlung

Die Mitwirkung bei LEQ-Verhandlungen, gehört zu unserem satzungsgemäßen Zweck.

Die Mitwirkung bei LEQ-Verhandlungen ist ein wichtiger Teil von unserem Zweck laut Satzung.

Die Unterstützung bei LeistungsEntgeltQualitäts-Verhandlungen ist sehr arbeitsintensiv, da wir uns immer mit dem jeweiligen Einzelfall auseinandersetzen. Eine gute und vor allem auch zeitnahe Bearbeitung ist nur möglich, wenn wir dazu bereits im Vorfeld rechtzeitig, d.h. mind. 3 Wochen vorher, die erforderlichen Informationen erhalten:

  • Die letzte abgeschlossene LEQ-Vereinbarung einschließlich aller Antragsunterlagen (v.a. Personalkostenkalkulationsblatt, ansonsten mindestens die gemäß §10 Niedersächsischer Rahmenvertrag SGB VIII erforderlichen Unterlagen)
  • Die dem Leistungsangebot zugrunde liegende Betriebserlaubnis
  • Sofern sich seit der zuletzt abgeschlossenen LEQ-Vereinbarung Veränderungen ergeben haben, benötigen wir die veränderten Unterlagen. Je nachdem was geändert wurde wären dies z.B. das neue Leistungsangebot, das neue Personalkostenkalkulationsblatt etc. Die vorgenommenen Änderungen sollten unbedingt (!) farblich markiert dargestellt werden, da man nur dann einfach und schnell nachvollziehen kann, auf welche Dinge man in der anstehenden neuen Verhandlung achten muss.

Hinweis: Sofern Änderungen in einem Leistungsangebot vorgenommen werden ist zudem immer zu prüfen, ob diese ggf. Auswirkungen auf die erteilte Betriebserlaubnis haben. Dies ist im Zweifelsfall IMMER vorher abzuklären.

 

Die Unterstützung bei den LEQ-Verhandlungen ist sehr arbeitsintensiv. Wir müssen uns immer mit jedem Einzelfall genau beschäftigen. Eine schnelle und gute Bearbeitung ist nur möglich, wenn wir mindestens 3 Wochen vorher alle wichtigen Informationen bekommen:

  • Die letzte LEQ-Vereinbarung und alle Antragsunterlagen (vor allem das Personalkostenkalkulationsblatt, oder zumindest die Unterlagen, die im §10 des Niedersächsischen Rahmenvertrags SGB VIII stehen)
  • Die Betriebserlaubnis, die dem Leistungsangebot zugrunde liegt
  • Wenn sich seit der letzten LEQ-Vereinbarung etwas verändert hat, brauchen wir die neuen Unterlagen. Zum Beispiel das neue Leistungsangebot oder das neue Personalkostenkalkulationsblatt. Alle Änderungen müssen farblich markiert werden, damit wir sie schnell erkennen können.

Wichtig: Wenn Änderungen im Leistungsangebot gemacht werden, muss geprüft werden, ob diese Änderungen auch die Betriebserlaubnis betreffen. Falls das unklar ist, muss das vorher abgeklärt werden.

Beratung anfragen

NEU: Entgelt-Sprechstunde

Ein monatliches Angebot für Mitglieder. 

Einmal monatlich findet unsere online Sprechstunde zum Thema Entgelte statt. 

Wir bieten einmal monatlich eine individuelle Entgeltberatung für unsre Mitgliedseinrichtungen an. Dabei unterstützen wir bei der Vorbereitung und Verhandlung von LEQ-Vereinbarungen, prüfen Personalkostenkalkulationen und helfen bei Anpassungen an neue Rahmenbedingungen. Ziel ist es, Sie bestmöglich auf Ihre Verhandlungen vorzubereiten und eine faire Finanzierung Ihrer Leistungen sicherzustellen.

Zur Entgelt-Sprechstunde