Zertifizierung

Das Qualitätssiegel „VPK – geprüfte Einrichtung“

VPK – Landesverband Privater Träger der freien
Kinder-, Jungend- und Sozialhilfe in Niedersachsen e.V.

Was ist das Qualitätssiegel?

Einführung

Der Landesverband Niedersachsen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Qualität seiner Mitgliedseinrichtungen zu sichern und stetig weiter zu entwickeln.
Als weiteren Baustein in unserem Qualitätsrad bieten wir unseren Mitgliedern das Qualitätssiegel „VPK-geprüfte Einrichtung“ an.
Mit diesem Zertifizierungs-Angebot übernehmen wir bundesweit eine Vorreiterrolle. Über die bestehenden Qualitätsstandards hinaus fügt sich das Siegel in die Reihe unserer Strategien für anspruchsvolle Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Selbstverpflichtungserklärung, die Qualitätsworkshops, die AG Qualität und die Qualitätszirkel werden durch das Qualitätssiegel „VPK geprüfte Einrichtung“ um ein wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung erweitert.

Siegel

Warum die Einführung eines Siegels?

Ziele

Mit dem Siegel verfolgen wir das Ziel, den stetig wachsenden gesellschaftlichen Ansprüchen an die Qualität unserer Dienstleistungen und den Anforderungen von Adressaten und Jugendämtern gerecht zu werden.
Das Siegel orientiert sich an der DIN EN ISO 9001.
Mit dem Qualitätssiegel konnten wir ein Instrument ins Leben rufen, welches den Standard unserer Tätigkeit sicherstellt und die Qualität weiterentwickelt.
Im Wesentlichen dient das Qualitätssiegel der Förderung von Transparenz und Selbstreflexion.
So werden wiederkehrende Arbeitsabläufe geregelt, Verantwortungen festgelegt sowie der reibungslose Informationsfluss an interne und externe Schnittstellen organisiert.
Mit der Zertifizierung können erhebliche Verbesserungen in den Bereichen

  • Eingangsqualität
  • Strukturqualität
  • Prozessqualität
  • Ergebnisqualität

erzielt werden.

Wer erhält das Zertifikat?

Prüfungen/Voraussetzungen

Um das Qualitätssiegel „VPK geprüfte Einrichtung“ führen zu dürfen, durchläuft jeder Einrichtungsträger einen Zertifizierungsprozess und er muss an vorbereitenden Qualitätsworkshops teilnehmen bzw. aktiver Teilnehmer der Qualitätszirkel sein.
Im ersten Schritt reicht der Bewerber sein aktuelles Leistungsangebot sowie sein Qualitätshandbuch ein. 
Die einzureichenden Unterlagen beziehen sich auf die pädagogischen Leistungsangebote, die Einrichtungsorganisation und -struktur, das Personalwesen, die Abläufe von Standardsituationen, das Dokumentationswesen und die Methoden zur Reflexion der geleisteten Arbeit.
Die zweite Phase der Prüfung (Audit) findet in der Einrichtung statt. Hier werden die beschriebenen Verfahren und Abläufe in der Praxis getestet und auf die alltägliche Umsetzung hin geprüft.
Das Prüfgremium setzt sich aus einem externen Prüfer und einem bereits zertifizierten Mitglied des VPK Niedersachsens zusammen.
Nach erfolgreicher Absolvierung darf das Qualitätssiegel „VPK geprüfte Einrichtung“ genutzt werden.

Wie lange ist das Siegel gültig?

Gültigkeit/Verlängerung

Das Siegel ist für drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein erneutes Prüfverfahren beantragt werden.
Durch die Verzahnung des Prüfverfahrens mit einer kontinuierlichen Mitarbeit im Verband und damit verbundener Transparenz und Reflexion wird ein hohes Maß an Qualitätsentwicklung gefördert.

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