Aufnahmeverfahren: So werden Sie Mitglied!
Um im VPK aufgenommen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Hinweise:
Eine gültige Betriebserlaubnis wird beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt. Die Entgeltvereinbarung wird beim und mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt verhandelt.
Dateien zum Download in diesem Bereich