Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren: So werden Sie Mitglied!

Um im VPK aufgenommen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Beitrittserklärung
  2. Selbstverpflichtungserklärung
  3. Leistungsangebot
  4. Betriebserlaubnis
  5. Entgeltvereinbarung
  6. Datenerhebungsbogen

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Hinweise:
Eine gültige Betriebserlaubnis wird beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt. Die Entgeltvereinbarung wird beim und mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt verhandelt.

Dateien zum Download in diesem Bereich