Aufnahmeverfahren: So werden Sie Mitglied!
Um im VPK aufgenommen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Beitrittserklärung
- Selbstverpflichtungserklärung
- Leistungsangebot
- Betriebserlaubnis
- Entgeltvereinbarung
- Datenerhebungsbogen
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Hinweise:
Eine gültige Betriebserlaubnis wird beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt. Die Entgeltvereinbarung wird beim und mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt verhandelt.