Aufgabe des Verbandes ist die Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder in allen sie als Träger privater Einrichtungen betreffenden Belangen und die Vertretung gegenüber allen gesellschaftlichen Kräften mit dem Ziel, die Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf Erziehung zu selbstständigen und verantwortungsbereiten Persönlichkeiten in sozialer Gemeinschaft und auf Förderung ihrer Entwicklung zu ermöglichen. Diese Aufgabe beinhaltet vorrangig die Unterstützung der Mitglieder des Verbandes in ihrem helfenden Bemühen um Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen durch den Schutz vor Gefahren, den Ausgleich von Benachteiligungen und der Schaffung positiver Lebensbedingungen.
Mit dieser Zielsetzung trägt der Verband zur Erfüllung der Leitziele des Gesetzgebers bei, nach dessen Vorstellungen die Jugendhilfe durch eine Vielfalt von Trägern und Arbeitsformen gekennzeichnet ist und deren Selbstständigkeit zum Wohl junger Menschen geachtet werden soll.
Ferner wird mit dieser Zielsetzung und mit den entsprechenden Aktivitäten ein Beitrag zur Ermöglichung der gesetzlich angestrebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe zum Wohl, d. h. im Sinne von Bedürfnissen und Wünschen junger Menschen und ihrer Familien geleistet.