Selbstverpflichtung

Die Entwicklung von Qualitätsstandards für die Mitgliedschaft im VPK - Niedersachsen soll dazu beitragen, dass alle beigetretenen und beitrittswilligen Einrichtungen in Form einer Selbstverpflichtung nachweisen, dass sie hohen qualitativen und ethischen Ansprüchen im Rahmen ihrer Arbeit in der Jugendhilfe entsprechen und mithin die Mitgliedschaft in diesem Verband bereits ein Qualitätsmerkmal ist.
 
Folgende Qualitätsstandards sind verpflichtend für ein Mitglied im VPK - Niedersachsen:
 
Die Erziehung und Betreuung von Kindern - Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt grundsätzlich vor folgendem Hintergrund bzw. auf folgender Grundlage:
 

  • Grundgesetz, SGB VIII u. SGB IX und der ergänzenden Bestimmungen und Verordnungen
  • Gültige und zutreffende Betriebserlaubnis
  • Aktuelles differenziertes Leistungsangebot 
  • Eine gültige Leistungs-, Entgelt und Qualitätsentwicklungsvereinbarung
  • Nachweisbare Umsetzung der Vereinbarung zur Qualitätsentwicklung
  • Kostenbewusste und wirtschaftliche Führung der Einrichtung zur Sicherstellung der Leistung
  • Anerkennung einer Ethik-Kommission / Schiedsstelle, die bei Verstößen oder verbandsschädigendem Verhalten tätig wird und die ggf. eine Empfehlung über Konsequenzen oder Ausschlüsse dem Vorstand gegenüber ausspricht
  • Akzeptanz der Anwesenheit bzw. Beteiligung des Spitzenverbandes bei Betriebsbegehungen
  • Sicherung einer positiven Personalentwicklung und förderlicher Arbeitsbedingungen sowie angemessener leistungsgerechter Bezahlung 
  • Verpflichtung bzw. Bereitschaft, an der qualitativen Weiterentwicklung des Verbandes mitzuwirken
  • Bereitschaft zum Austausch und zur gegenseitigen Hilfestellung untereinander in den Bereichen Betreuungs- und Arbeitsbedingungen, Öffentlichkeitsarbeit, Standard der Personalentwicklung.