Der Beirat des VPK Niedersachsen e.V. ist ein beratendes Gremium des Landesverbandes. Seine Aufgabe ist es, den Vorstand fachlich zu unterstützen und den Austausch zwischen dem Vorstand und den Mitgliedsträgern in den Regionen zu fördern.
Der Beirat greift fachliche Themen aus der Praxis auf, gibt Empfehlungen an den Vorstand und kann bei Fragen zu möglichen Verstößen von Mitgliedern gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Selbstverpflichtung des Verbandes eine unabhängige Bewertung und Empfehlung abgeben. Dabei kann er betroffene Mitglieder anhören und bei Bedarf externe Sachverständige einbeziehen.
Zugleich dient der Beirat als Forum für fachlichen Austausch, Beratung und Impulse zur Weiterentwicklung des Verbandes.
Der Beirat des VPK Niedersachsen e.V. setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- den Vorsitzenden bzw. Sprecherinnen und Sprechern der regionalen Arbeitskreise des Verbandes
- bis zu drei weiteren Mitgliedern, die aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt werden.
- Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Person, die die Arbeit des Gremiums koordiniert und die Sitzungen leitet.
Der Beirat des VPK-Landesverband Niedersachsen e.V. besteht aus mindestens drei und höchstens acht Personen. Wenn es regionale Gruppen gibt, sind deren Vorsitzende oder Sprecher auch immer Mitglieder des Beirats. Weitere Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben für vier Jahre im Amt, können aber wieder gewählt werden. Wenn ein Mitglied vorzeitig geht, kann die Mitgliederversammlung einen Ersatz wählen oder die Stelle unbesetzt lassen.
Vorstandsmitglieder können nicht im Beirat sein, dürfen aber an den Sitzungen teilnehmen, wenn der Beirat zustimmt. Der Beirat trifft sich nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr.
Das Hauptziel des Beirats ist es, den Austausch zwischen dem Landesvorstand und den Trägern in den Regionen zu fördern. Der Beirat kann auch Themen ansprechen und dem Vorstand Vorschläge machen. Wenn ein Mitglied gegen Gesetze oder die Regeln des Verbandes verstoßen hat, hilft der Beirat dem Vorstand, dies zu beurteilen und gibt eine Empfehlung ab. Das betroffene Mitglied kann sich dazu äußern. Der Beirat kann auch Experten zu Rate ziehen.
Der Beirat erstellt eine eigene Arbeitsordnung und arbeitet eng mit den anderen Gremien des Verbandes zusammen, um das Wohl des Verbandes zu fördern.