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DemokratieBeginntImAlltag

Ein Impuls zur Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

Wir haben Fachkräfte gewonnen - jetzt stellen wir uns eine nächste Frage. Mit dem abgeschlossenen Projekt zur Gewinnung von Fachkräften haben wir als Verband wichtige Erfahrungen gesammelt. Wir haben über Belastung, Attraktivität des Berufsfeldes und professionelle Haltung gesprochen.

Ein Impuls zur Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Wir haben Fachkräfte gewonnen. Jetzt stellen wir uns eine nächste Frage. 

Mit dem abgeschlossenen Projekt zur Gewinnung von Fachkräften haben wir als Verband wichtige Erfahrungen gesammelt.
Wir haben über Belastung, Attraktivität des Berufsfeldes und professionelle Haltung gesprochen.

Demokratie wächst nicht automatisch. Sie wird erlebt. Junge Menschen lernen Demokratie nicht durch Erklärungen –
sondern durch:

  • Beteiligung
  • faire Regeln
  • verlässliche Beziehungen
  • respektvolle Sprache
  • Konflikte, die verhandelbar sind

Gerade in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind diese Erfahrungen zentral. Viele junge Menschen haben Ohnmacht erlebt. Umso wichtiger ist es, dass sie Selbstwirksamkeit erfahren.

(vgl. AGJ 2024: Kinder- und Jugendhilfe als Infrastruktur der Demokratiebildung) 

 

Demokratieentwicklung im pädagogischen Alltag bedeutet zum Beispiel:

  • Wahlmöglichkeiten statt reiner Anweisung
  • Begründete Regeln statt Willkür
  • Zuhören statt Übergehen
  • Unterschiedlichkeit als Normalität
  • Klare Grenzen gegen Abwertung

Demokratie ist kein Zusatzprogramm.

Sie zeigt sich im Tonfall.
In der Konfliktbegleitung.
In der Beteiligung.
In der Teamkultur.

(vgl. AGJ 2024: Haltung zeigen und demokratische Werte aktiv vertreten)

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Gesellschaftliche Entwicklungen zeigen:

  • dass demokratische Aushandlungsprozesse zunehmend unter Druck geraten
  • öffentliche Debatten teilweise stärker polarisiert sind
  • die Grenzen des Sagbaren verschieben sich in einigen Bereichen des gesellschaftlichen Diskurses

Gleichzeitig stehen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Herausforderungen im Umgang mit solchen Positionen im Arbeitsalltag. 

Kinder- und Jugendhilfe ist kein parteipolitischer Raum.
Sie ist jedoch ein Raum professioneller Werteorientierung.

(vgl. AGJ 2024: Verschiebung von Diskursgrenzen, Herausforderungen für Träger)

Es gibt nicht genug Fachkräfte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Das ist ein großes Problem. In Niedersachsen gibt es jetzt eine neue Möglichkeit, sich weiterzubilden:

Das Landesjugendamt arbeitet mit Hochschulen, Fachschulen und dem Sozialministerium zusammen. Sie bieten Kurse an, die für Quereinsteiger mit ähnlichen Abschlüssen gedacht sind. Diese Kurse sind praktisch und können während der Arbeit gemacht werden.

Die Kurse starten nächstes Jahr. Weitere Infos kommen im Newsletter.

Hier geht es zum Link

Demokratieentwicklung beginnt früh. Bei Dreijährigen heißt das nicht Abstimmung,
sondern:

  • „Ich werde gehört.“
  • „Meine Gefühle zählen.“
  • „Regeln gelten für alle.“
  • „Konflikte werden begleitet.

Diese frühen Erfahrungen sind Grundlage für spätere Teilhabe und Resilienz. Die Forschung zur Radikalisierungsprävention zeigt:
Radikalisierung ist kein plötzlicher Bruch, sondern ein mehrstufiger Prozess, bei dem Beziehung, Anerkennung und Partizipation zentrale Schutzfaktoren darstellen.

(vgl. Beelmann et al. 2024: Entwicklungslogik und Schutzfaktoren)
 

Der VPK Niedersachsen e.V. hat eine eigene Jobbörse. Dort findest du viele interessante Job-Angebote. Du kannst auch Informationen über die verschiedenen Einrichtungen und ihre Standorte sehen.

Hier geht es zur Jobbörse:
Jobbörse des VPK Niedersachsen

Viele Elemente demokratischer Praxis sind in der Kinder- und Jugendhilfe bereits verankert.

  • Beteiligungsrechte junger Menschen sind gesetzlich festgeschrieben (z. B. §§ 1, 8, 8a SGB VIII; Art. 2, 3, 12, 19, 29 UN KRK).
  • Einrichtungen verfügen über Schutzkonzepte, Beschwerdeverfahren und Beteiligungsstrukturen. (§§ 45, 47 SGB VIII)

Demokratieentwicklung knüpft daher nicht bei Null an – sie baut auf vorhandenen Strukturen und Erfahrungen auf und macht diese bewusster sichtbar.

 

In den kommenden Monaten möchten wir das Thema aufgreifen:

  • in Gesprächen mit Mitgliedseinrichtungen im fachlichen Austausch
  • in fachlichen Weiterbildungen,
  • in verbandlichen und politischen Gesprächen
  • für unsere Außendarstellung
    • Homepage
    • Insta
    • Werbematerial

💪Ein gemeinsamer Startpunkt für mehr Bewusstsein.
💪 Demokratieentwicklung beginnt nicht im Bundestag - sie beginnt im Gruppenraum.
💪 Wir freuen uns auf Eure und Ihre Perspektiven.

Die Förderung von Beteiligung, Schutz und Gleichberechtigung junger Menschen ist rechtlich klar verankert.
Zentrale Grundlagen sind:
 

  • Grundgesetz – insbesondere Art. 1 (Schutz der Menschenwürde) und Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
  • SGB VIII – insbesondere § 1 (Recht auf Förderung der Entwicklung), § 8 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) sowie § 45 (Schutzauftrag und Anforderungen an Einrichtungen)
  • UN-Kinderrechtskonvention – insbesondere Art. 12 (Recht auf Beteiligung) und Art. 2 (Diskriminierungsverbot)

•    Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2024):
Leitlinien zum Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Positionen in der Kinder- und Jugendhilfe.
 

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