Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Der Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe Niedersachen e.V. begrüßt die Absicht des vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) und bedankt sich für die gemeinsame Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die inklusive Ausrichtung stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe in Deutschland dar und bietet die Chance, die Teilhabe und Unterstützung für ALLE jungen Menschen nach § 1 SGB VIII nachhaltig zu verbessern. Als Verband, der die Interessen von jungen Menschen vertritt, die in stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe leben bzw. betreut werden, sehen wir es als unsere Verantwortung, aktiv an diesem Prozess mitzuwirken und unsere Expertise einzubringen. Die ursprüngliche Idee des vorgelegten Entwurfs ist hinsichtlich der Absicht, bestehende Strukturen grundlegend zu verbessern und den Zugang zu Leistungen für alle jungen Menschen gerechter zu gestalten, zu begrüßen.
Gleichsam scheint das ursprüngliche Ziel, die Weichen für eine nachhaltige und funktionierende inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu stellen, nicht erreicht. Der aktuell vorliegende Referentenentwurf zur inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII steht der Auffassung des Verbandes entgegen, dass Inklusion ein fluider Prozess ist, der sich an den entwicklungsdynamischen Bedarfen junger Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten orientiert. Dem Inklusionsparadigma vor dem Hintergrund der UN-BRK wurde nicht ausreichend Rechnung getragen und der Entwurf stellt nach Auffassung des VPK vielmehr eine integrative als eine inklusive Lösung dar. Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, eine inklusive, bedarfsgerechte, auskömmlich finanzierte und ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen zu fördern, die den vielfältigen Bedürfnissen junger Menschen und ihrer Familien gerecht wird, auf dem Boden einer gemeinsamen inklusiven Haltung gründet und den Geist der Reform mit Leben füllt.
Im Einzelnen sieht es der VPK als notwendig an, insbesondere zu folgenden Punkten Stellung zu beziehen:
- Behinderungsbegriff und Inklusionsverständnis
- Junge Menschen
- Titel des Gesetzes
- Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe
- Kriterium der Wesentlichkeit
- Bedarfsermittlung
- Anspruchsberechtigung
- Leistungskataloge
- Hilfe- und Leistungsplanung
- Kostenheranziehung
- Verfahrenslotsen
- Selbstvertretung
- Übergangsmanagement
- Gerichtsbarkeit
- Leistungserbringungsrecht
- Schiedsstellenfähigkeit
- Finanzielle Aspekte
- Evaluation