Ein neuer Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) liegt vor.
Der Bundesrat hatte dem Gesetz in der vergangenen Legislaturperiode nicht zugestimmt.
Der VPK hält den nun vorliegenden Referentenentwurf zwar grundsätzlich für geeignet, das geltende Kinder- und Jugendhilferecht lachlich weiterzuentwickeln. Der Verband kritisiert aber, dass der Gesetzentwurf die wichtigen familienähnlichen Wohnformen in den stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gefährdet. Gerade diese Angebotsformen der Heimerziehung aber haben in den vergangenen Jahrzehnten vielfältige, institutionell organisierte, pädagogisch gestaltete und professionelle Lebensorte außerhalb der Herkunftsfamilie entwickelt, die für eine Vielzahl von besonders betreuungsbedürftigen Kindern in der Jugendhilfe von großer Bedeutung sind.
Unser Bundesverband hat in Abstimmung mit seinen Landesverbänden eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 05.10.2020 formuliert.
Wir – der VPK Landesverband in Niedersachsen stimmen nicht in allen Punkten mit der Stellungnahme unseres Dachverbandes überein. Insbesondere in den folgenden Themen sehen wir erheblichen Handlungsbedarf:
- Bestand der familienähnlichen Wohnformen gefährdet
- Gefahr des Abwanderns in Pflegefamilien
- Kinderschutz!
- Gesellschaftsform der privaten Träger muss offen bleiben
Unsere Stellungnahme an unseren Dachverband finden Sie hier.